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Miet- und Buchungsbedingungen für das Ferienhaus Vistas tres Mares Stand 02/2022 



1.Vertrag
1.1. Vertragsabschluß:
Nach Eingang der vom Mieter ausgefüllten und unterzeichneten verbindlichen Buchung erstellt der Vermieter eine Buchungsbestätigung. Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt mit dem Absenden dieser Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
1.2. Vertragsgegenstand:
Vermietet wird für den im Vertrag genannten Zeitraum das Ferienhaus "Casita Vistas tres Mares" oder das Appartement “Jardin“ in 35649 Tindaya, La Oliva, Calle el Pedregal 9 auf Fuerteventura. Das gesamte Inventar gilt für die Mietzeit als mit vermietet.
1.3. Nutzer:
Der Vertragsgegenstand wird nur durch die in der verbindlichen Buchung und der Buchungsbestätigung bzw des Mietvertrages genannten Personen genutzt.
1.4. Haustiere:
Haustiere sind nicht erlaubt.

Ausnahmeregelung auf Anfrage möglich.

2. Mietpreis, Kaution und Zahlungsweise:
2.1. Mietpreis:
Der Mietpreis ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorab per email erstellten Angebot.
2.2. Preisvereinbarungen:
Bei Buchungen per Telefon oder online direkt bei der Hausverwaltung/Eigentümer wird der Mietpreis wie folgt vereinbart.
Casita Tagesmiete für 4 Personen 109,- € jede weitere Person 10,-€
Appartement Casita Tagesmiete für 2 Personen 59,- € jede weitere Person 10,-€
Servicepauschale Strom Wasser Endreinigung 1 Tagesmietsatz pro Woche.
2.3. Zu zahlender Betrag:
Unabhängig von Preislisten und Sondervereinbarungen ist ausschließlich der in der Buchungsbestätigung genannte Preis zu zahlen. Sollte dieser nicht mit dem vom Mieter in der verbindlichen Buchung eingesetzten Betrag übereinstimmen, ist ein neuer Vertragsabschluss gem. 1.1 erforderlich.
2.4. Anzahlung:
Innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 33% des Mietpreises zu leisten. Bei sehr lange im Voraus getätigten Buchungen ist dieser Satz verhandelbar. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Mietbeginn weniger als 35 Kalendertage entfällt die Anzahlung. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2.5. Restbetrag:
Der Restbetrag ist so anzuweisen, dass er spätestens 5 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
2.6. Rücktrittsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug.
Gehen Anzahlung und/oder Restbetrag nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten.
2.7. Enthaltene Leistungen:
Im Mietpreis enthalten sind folgende Leistungen:
2.8. Nutzung des Casita Vista Tres Mares oder des Appartments mit Ausnahme des Vorrats/Lagerraumes

Ausfälle von Strom und Wasser die der Vermieter nicht zu vertreten hat sowie vom Vermieter nicht zu vertretendes Fortbleiben der für externen Leistungen beauftragten Personen führen nicht zu Schaden- ersatzansprüchen des Mieters. Gleichwohl wird der Vermieter alles ihm mögliche unternehmen, um Ausfälle der genannten Art zu vermeiden oder schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

3. Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter und vorzeitige Abreise:
3.1. Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind fällig:
3.1.1. Von Vertragsabschluss bis zum 45. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
3.1.2. Ab dem 42. Tag vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises
3.2. Bei vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Mietpreises.

4. Übergabezeiten:
Am Anreisetag kann das Haus in der Regel gegen 16.00 Uhr Ortszeit (bitte
Zeitverschiebung beachten) übernommen werden. Die Abreise soll bis 11.00 Uhr
Ortszeit erfolgen. Sondervereinbarungen können, insbesondere im Hinblick auf die
Flugzeiten, getroffen werden, wenn kein Mieterwechsel am gleichen Tag stattfindet
und die Terminplanung des Verwalters vor Ort dies zulässt.

5. Pflichten und Haftung des Mieters:
5.1. Der Mieter und alle Mitreisenden haben den Vertragsgegenstand mit größtmöglicher
Sorgfalt zu behandeln und in einwandfreiem Zustand -wie vorgefunden- zurückzugeben.
5.2. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens aber vor Ablauf von 24 Stunden dem
Vermieter und dem Verwalter anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht
anerkannt werden.
5.3 Beschädigungen und/oder Zerstörungen durch die Nutzer sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für alle durch die Nutzer verursachten Schäden haften Mieter und Mitreisende gesamtschuldnerisch.
5.4 Fremden Personen ist kein oder nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hausverwaltung, Zutritt zur Anlage zu gewähren.
5.5 Das Rauchen in dem Räumen ist nicht gestattet.
5.6 Mit Rücksicht auf die Mitbewohner sowie der Hygiene ist bedeckende Bekleidung sowie Duschen vor der Poolnutzung obligatorisch.
5.7 Lärmbelästigung und lautes Rufen oder Schreien ist nicht nötig.
5.8 Sportgeräte, Boote, Bikes, Kites und Motoräder können auf dem Autoparkplatz abestellt werden. Nicht jedoch im Garten oder Haus.
5.9 Der Garten kann nur auf den gepflasterten Wegen betreten werden. Der Pikon (Kies) dient zur Abdeckung des losen Erdreiches und ist nicht als Liege, Spiel oder Nutzfläche geeignet.

6. Haftungsausschluss des Vermieters:
6.1. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle sowie für das Abhandenkommen von Gegenständen der Nutzer.
6.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Pool von allen Seiten frei zugänglich ist und zwei verschiedene Wassertiefen hat (ca. 1,40 m und ca. 1,60 m).
Das Einsteigen und Verlassen des Pools sollte aus Sicherheitsgründen nur über die Treppe erfolgen, die über kein Geländer verfügt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Fliesen durch Nässe rutschig werden können und die Treppen und Stufen im und am Haus nicht mit einem Geländer versehen sind.
Insbesondere Gäste mit Kindern werden ausdrücklich aufgefordert, diese entsprechend zu beaufsichtigen und keinesfalls unbeaufsichtigt auf der Poolterrasse zu lassen.
Die Nutzung des Pools für Kinder unter 6 Jahren bzw. für Nichtschwimmer ist zu unterlassen

7. Auftreten von Schäden und Mängeln:
Beim Auftreten von Schäden und Mängeln ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Behebung ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.

8. Schlussbestimmungen:
8.1. Mit Vertragsabschluß erkennen alle Nutzer der Casa Vista tres Mares die vorstehenden
Bedingungen an.
8.2. Falls einer oder mehrere Punkte der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein
oder werden sollten, sind sie durch sinnentsprechende zu ersetzen. Die übrigen Bedingungen werden dadurch nicht berührt.
8.3 Gerichtsstand ist der Wohnort des Vermieters.